Kraftfahrzeugsteuerbefreiung: Untergeordnete forstwirtschaftliche
Tätigkeit – Einheitlicher kommunaler Betrieb – Abteilung einer
kommunalen Anstalt als selbständige wirtschaftliche Einheit
Leitsatz
Ein von einer für die Bewirtschaftung der Waldflächen zuständigen Abteilung einer kommunalen Anstalt eingesetzter Holzrückwagen
ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn der forstwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen des einheitlichen kommunalen
Betriebs nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.
Die nicht organisatorisch verselbständigte forstwirtschaftliche Betätigung einer Kommune stellt gegenüber den übrigen Aufgaben
der kommunalen Daseinsvorsorge keine selbständige wirtschaftliche Einheit dar (entgegen Urteil des Hessischen ).
Fundstelle(n): OAAAJ-80499
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