GiG; Frage der Umwandlung in steuerpflichtige Lieferung nach Teilrücktritt vom Kaufvertrag
Leitsatz
1. Im Zeitpunkt des Teilrücktritts war neben den sonstigen Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung insbesondere die Fortführungsabsicht
des Käufers in einer Weise manifestiert, dass infolge des Teilrücktritts vom Kaufvertrag hinsichtlich des Betriebsgrundstückes
es nicht nachträglich zu einer Umqualifizierung der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung in steuerpflichtige Lieferungen
einzelner Wirtschaftsgüter kommt.
2. Die Annahme einer Geschäftsveräußerung erfordert ein Zeitmoment um festzustellen, ob die zur Annahme einer Geschäftsveräußerung
erforderliche Fortführungsabsicht des Erwerbers gegeben ist. Normative Anknüpfung findet dieses Zeitmoment in der Ermächtigung
des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 MwStSystRL. Im Streitfall ist der Zeitraum der Betriebsfortführung von mindestens knapp acht Monaten
zur Überzeugung des Senats ausreichend, um unabhängig von späteren Ereignissen von einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs.
1a UStG auszugehen.
Fundstelle(n): DStR 2024 S. 2697 Nr. 48 StB 2024 S. 392 Nr. 12 UAAAJ-80497
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