Einkommensteuergesetz Kommentar
Stand: 01.06.2025
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§ 78 Übergangsregelungen
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818; DA-KG 2024 = BStBl 2024 I 736; DA-KG 2025 = BStBl 2025 I 1018).
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 78 EStG ist im Zusammenhang mit der zum erfolgten Überleitung des Kindergeldrechts vom Sozialrecht in das Einkommensteuerrecht zu sehen.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen, hat aber inzwischen durch Zeitablauf an Bedeutung verloren.
Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich siehe KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rz. 6.
3Verhältnis zu anderen Regelungen: Die Übergangsregelung des § 78 EStG überlagert das eigentlich zum Anspruch auf Kindergeld führende Haushaltsaufnahmeprinzip.
4–7(Einstweilen frei)
8Die Vorschrift enthält die aufgrund des Systemwechsels zum Familienleistungsausgleich erforderlich gewordenen Übergangsregelungen. Die Regelung...