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Online-Nachricht - Mittwoch, 27.11.2024

Verfahrensrecht | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)

Bund und Länder haben beschlossen, die Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2023 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG vorläufig festzusetzen. Das wurde entsprechend angepasst ().

Quelle: BMF, Schrieben v. - IV D 1 - S 0338/19/10006 :001, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

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