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BBK Nr. 23 vom

Berechnungsmethode für die Durchführung einer gemischten Reiseleistung

Karl-Hermann Eckert

Veranstaltet ein Busunternehmer eine Pauschalreise, bei der die Beförderung mit Bussen des Unternehmers und die anderen Leistungskomponenten (z. B. Unterbringung) durch Inanspruchnahme von Reisevorleistungen nach § 25 Abs. 1 UStG bewirkt werden, ist der einheitliche Reisepreis aufzuteilen in den Beförderungsteil (= Eigenleistung) und in den übrigen Teil (Besteuerung nach § 25 UStG).

I. Problem

Unser Mandant mit Sitz in Berlin führt eine fünftägige Busreise nach Paris durch. Die Reise umfasst auch drei Übernachtungen in Paris. Folgende Parameter sind gegeben: Der Reisepreis pro Person beträgt 450 €, es nehmen 40 Personen an der Reise teil. Für die eingekauften Übernachtungen in Paris wurden 240 € pro Person (einschließlich Umsatzsteuer) entrichtet. Die Fahrstrecke betrug in Kilometern:


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Strecke in km
Hinfahrt
Rückfahrt
Gesamt
Deutschland
640
640
1.280
Belgien
170
170
340
Frankreich
250
250
500
Gesamt
1.060
1.060
2.120

Die kalkulatorischen Kosten für den Buseinsatz betragen 2 € brutto (= einschließlich Umsatzsteuer) je Kilometer. In Frankreich mussten Mautgebühren von 100 € gezahlt werden.

Fragen:
  1. Wie und nach welchen Kriterien ist die Reise umsatzsteuerlich aufzuteilen?

  2. Wie soll...