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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 14/20

Gesetze: SGB V § 2 Abs. 1 S. 3; SGB V § 12 Abs. 1; SGB V 106 Abs. 2 S. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Auch sog Defekturarzneimittel können im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur verordnet werden, wenn sie die Gewähr für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach Maßgabe des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse bieten (zu Oxybutynin Grachtenhaus Instillationssets; Festhalten an der Senatsentscheidung vom - L 3 KA 31/15, juris).

Fundstelle(n):
IAAAJ-79789

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