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BMF - IV C 5 - S 1961/19/10002 :006 BStBl 2024 I S. 1397

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2024

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2024 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen).

Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Bisher konnten vermögenswirksame Leistungen, für die wegen der Überschreitung der für die Arbeitnehmer-Sparzulage geltenden Einkommensgrenzen kein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage bestand, in die prämienbegünstigten Aufwendungen einbezogen werden. Da die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024 auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern (bisher 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro) erhöht worden sind, die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (35.000 Euro bzw. 70.000 Euro) demgegenüber weiterhin gelten, entfällt eine Einbeziehung in diesem Sinne.

Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2024 stehen ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministerums der Finanzen zur Einsicht und zum Abruf bereit.

Antrag auf Wohnungsbauprämie 2024 für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)

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Antrag auf Wohnungsbauprämie 2024 für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - 4 WoPG

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BMF v. - IV C 5 - S 1961/19/10002 :006

Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1397
GAAAJ-79781