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Gesetzgebung | Bundesrat billigt Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025
Der Bundesrat hat am der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)). Die Verordnung tritt zum in Kraft.
Damit gelten im Jahr 2025 folgende Werte:
Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 € im Monat).
Änderungen in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Ja...