Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2025 (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am der "Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt (BR-Drucks. 481/24 (Beschluss)).
Danach werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2025 auf Grundlage der sich zum maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung wie folgt angepasst:
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro Monat.
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
Frühstück (Monat/Tag): 69 €/2,30 € (2024: 65 €/2,17 €),
Mittagessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €),
Abendessen (Monat/Tag): 132 €/4,...