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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zu
Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe bestimmter Änderungen zugestimmt (BR-Drucks. 483/24 (Beschluss)). Die Länderkammer hat den ursprünglichen Verordnungstext der Bundesregierung in einigen Detailfragen ergänzt oder verändert. Setzt die Bundesregierung diese Maßgaben um, kann die Verordnung verkündet werden und in Kraft treten. Die Verordnung ergänzt das BEG IV, welches im Oktober verabschiedet und im BGBl. 2024 I Nr. 323 verkündet wurde (s. hierzu unseren ReformRadar zum BEG IV).
Hierzu führt der Bundesrat u.a. weiter aus:
Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen. Für die Verwaltung geht die Bundesregierung von einer jährl...