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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zu
Der Bundesrat hat der
Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe bestimmter Änderungen zugestimmt
(BR-Drucks. 483/24
(Beschluss)). Die Länderkammer hat den ursprünglichen
Verordnungstext der Bundesregierung in einigen Detailfragen ergänzt oder
verändert. Setzt die Bundesregierung diese Maßgaben um, kann die Verordnung
verkündet werden und in Kraft treten. Die Verordnung ergänzt das BEG IV,
welches im Oktober verabschiedet und im BGBl. 2024 I Nr. 323 verkündet wurde
(s. hierzu unseren
ReformRadar zum BEG IV).
Hierzu führt der Bundesrat u.a. weiter aus:
Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen. Für die Verwaltung geht die Bundesregierung von einer jährl...