Beschränkung der Erbenhaftung bei Nachlassinsolvenz –
Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Insolvenz der Betriebsgesellschaft
– Einkommensteuer auf Aufgabegewinn als Nachlassverwaltungsschuld
Leitsatz
Verbindlichkeiten aus der Verwaltung des Nachlasses, die ohne Zutun und Abwendungsmöglichkeit des Erben entstehen, gehören
als Nachlassverwaltungsschulden zu den Nachlassverbindlichkeiten, wegen der im Nachlassinsolvenzverfahren eine Vollstreckung
in das Eigenvermögen des Erben nicht mehr zulässig ist.
Wird eine Betriebsaufspaltung zwischen einer KG und der das Betriebsgrundstück vermietenden Besitz-GbR auf den – zeitnah nach
Eintritt des Erbfalls gestellten - Antrag der als Geschäftsführer der KG fungierenden Erben durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Betriebsgesellschaft beendet, ist die Einkommensteuer auf den auf der Ebene der GbR anfallenden Aufgabegewinn
als Nachlassverwaltungsschuld zu qualifizieren.
Fundstelle(n): ErbStB 2024 S. 346 Nr. 12 ErbStB 2024 S. 347 Nr. 12 WAAAJ-79660
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