Zum besonderen Aussetzungsinteresse bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffend die Grundsteuerwertfeststellung
sowie den Grundsteuermessbetrag aufgrund geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
Leitsatz
1) Eine Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit eines dem Verwaltungsakt zugrundliegenden
formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes erfordert grundsätzlich, dass ein besonderes Interesse des Antragstellers
an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes
zukommt.
2) Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt es einerseits auf die Bedeutung des durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes
eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung der Vollziehung für den
Gesetzesvollzug sowie das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung an.
3) Auch für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung aufgrund verfassungsrechtlicher Zweifel ist ein
besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich, welches – falls nicht die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtige
bedroht ist - nicht vorliegt.
Tatbestand
Fundstelle(n): ZAAAJ-79659
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