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BFH Urteil v. - IV R 15/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStR R 35 Abs. 1, EStR R 35 Abs. 2

Rücklage für Ersatzbeschaffung bei unverschuldetem Verkehrsunfall

Leitsatz

Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch bei Ausscheiden eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens infolge eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls gebildet werden (gegen R 35 Abs. 2 EStR).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 450 Nr. 9
BB 2000 S. 924 Nr. 18
BFH/NV 2000 S. 636
BFH/NV 2000 S. 636 Nr. 5
DB 2000 S. 650 Nr. 13
DStR 2000 S. 319 Nr. 8
DStRE 2000 S. 225 Nr. 5
FR 2000 S. 328 Nr. 6
INF 2000 S. 219 Nr. 7
CAAAA-97025

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