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BFH 01.08.2024 VI R 23/22, IWB 22/2024 S. 884

BFH | Besteuerungsrecht nach DBA Schweiz in der Freistellungsphase eines Arbeitsverhältnisses

Der Kläger ist eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland. Er war seit 2011 als Außendienstmitarbeiter für ein Unternehmen in der Schweiz tätig. Hierfür pendelte er zwischen Deutschland und der Schweiz. Im April 2016 sprach der Arbeitgeber des Klägers die Kündigung aus und stellte den Kläger unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts sowie einer Abfindungszahlung mit sofortiger Wirkung unwiderruflich frei. Bis zum Tag der Freistellung verbrachte der Kläger elf Arbeitstage in der Schweiz und 52 Arbeitstage in Deutschland. In seiner Steuererklärung für 2016 erklärte der Kläger insgesamt steuerfreien Arbeitslohn nach dem DBA Schweiz. Das Finanzamt war hingegen der Auffassung, dass der im Zeitraum der Freistellung bezogene Arbeitslohn der deutschen Besteuerung unterlag und vera...