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IWB Nr. 22 vom Seite 903

Herausforderungen für Liefer- und Wertschöpfungsketten aus Sicht der Verrechnungspreise

Umbrüche in Weltpolitik und Weltwirtschaft

Sven Stuckmann

Geopolitische Spannungen, etwa zwischen den USA und China, und kriegerische Auseinandersetzungen gewinnen gegenwärtig an Intensität und beeinflussen den globalen Handel. Daraus resultierende politische Entscheidungen und verwaltungsseitige Restriktionen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten und stellen Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Für den deutschen Mittelstand bedeutet diese neue Realität, dass traditionelle Geschäftsmodelle und gewohnte Liefer- und Wertschöpfungsketten ständig hinterfragt und angepasst werden müssen. In diesem Aufsatz werden mögliche Folgen an zwei Beispielen aus deutscher steuerrechtlicher Sicht dargestellt und Lösungsansätze skizziert. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Regelungen zur Funktionsverlagerung des § 1 Abs. 3b AStG gelegt werden, die steuerpolitisch, rechtstechnisch, verfassungsrechtlich und europarechtlich umstritten sind.

Kernaussagen
  • Die deutschen Funktionsverlagerungsregelungen sind durch unbestimmte Rechtsbegriffe geprägt. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs („und sonstige Vorteile“) und der Wegfall von verwaltungsseitigen Vereinfachungen (Bagatellgrenze, methodische Begrenzung auf die Kostenaufschlagsmethode) führen zu steuerlichen Unsicherheiten und im Ergebnis zu zusätzlichen Hürden für wirtschaftlich sinnvolle und oft notwendige Anpassungen von Liefer- und Wertschöpfungsketten.

  • Zwei jüngere Urteile des Niedersächsischen FG und des BFH sind aus Sicht der Steuerpflichtigen zu Einzelaspekten (organischer Teil eines Unternehmens, Geschäftschancen, sonstige Vorteile) daher begrüßenswert.

  • Unternehmen ist anzuraten, geplante Veränderungen frühzeitig abzustimmen. Eine gründliche Vorbereitung und Planung von Funktions- und Risikoallokationen vor und nach der Umstrukturierung kann die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben sicherstellen und unerwartete Steuerfolgen vermeiden.