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BFH Urteil v. - IV R 56/98

Gesetze: AO 1977 § 181 Abs. 5

Gewinnfeststellungsbescheid bei teilweiser Festsetzungsverjährung für Folgebescheide

Leitsatz

Nach Ablauf der Feststellungsfrist kann eine gesonderte Feststellung gemäß § 181 Abs. 5 AO 1977 regelmäßig auch dann noch vorgenommen werden, wenn nur bei einem Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Offen bleibt, ob etwas anderes gilt, wenn der Erlaß oder die Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides den Bilanzenzusammenhang betrifft oder zu einer Änderung der bisherigen Gewinnverteilung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom IV R 118/90, BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2000 S. 254
BFH/NV 2000 S. 254 Nr. 2
FR 2000 S. 66 Nr. 1
INF 2000 S. 60 Nr. 2
EAAAA-97007

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