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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung (BFH)
Versteuert der Unternehmer entgegen
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und UStG
seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der
Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden
Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den
Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung
geltend machen, ohne dass dem ‑ im Hinblick auf eine für den
Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung
‑ eine Analogie zu
§ 20 Satz 3
UStG entgegensteht (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind ...