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Beruf | Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Abteilungsleiter HGB-Rechnungslegung mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers
Die Tätigkeit als angestellter Steuerberater in der Funktion eines Abteilungsleiters HGB-Rechnungslegung ist mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers unvereinbar (vgl. § 43a Abs. 3 Satz 1 WPO).
Eine Trennung der Berufe dergestalt, dass jemand einerseits als Syndikus-Steuerberater in einem Unternehmen, andererseits als Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis tätig ist, sei nicht möglich, so das Gericht. Allerdings entfällt die Bindung an einzelne Berufspflichten, z. B. die Pflicht, die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer zu führen, wenn der Wirtschaftsprüfer auch einem anderen freien Beruf angehört, er die Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters organisatorisch trennt und bei der Ausübung der auch einem anderen Beruf zugewiesenen Aufgaben, etwa de...