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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 1696/23

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2b, GrEStG § 5, GrEStG § 6a S. 3, GrEStG § 6a S. 4, GG Art. 3 Abs. 1

Grunderwerbsteuer

Anteilsvereinigung durch Verlängerung der Beteiligungskette

Leitsatz

1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2b GrEStG ist auch bei der Ausgliederung einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft (Einmann-GmbH & Co. KG), also bei einer bloßen Verlängerung der Beteiligungskette erfüllt.

2. Eine Steuerbefreiung nach § 5 GrEStG kommt im Rahmen des § 1 Abs. 2b GrEStG nicht in Betracht.

3. In der Tatsache, dass bei einer Ausgliederung zur Neugründung die Vorbehaltensfrist nicht eingehalten werden muss, während sie im Fall einer Ausgliederung zur Aufnahme zu beachten ist, ist kein Verstoß gegen Art. 3 GG zu sehen.

Fundstelle(n):
RAAAJ-79131

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