Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg   v. - 4 K 57/20

Gesetze: AO § 71 ; AO § 191 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 191 Abs. 3 ; AO § 191 Abs. 5 ; AO § 370 Abs. 1 ; AO § 373 Abs. 1

Zollrecht - Haftung für Einfuhrabgaben: Haftung für Einfuhrabgaben bei Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel

Leitsatz

Die in § 191 Abs. 5 Satz 2 AO vorgesehene Ausnahme von einem Ausschluss der Haftung wegen des Grundsatzes der Akzessorietät gilt nicht nur für die täterschaftliche Begehung einer Steuerhinterziehung, sondern für jede Begehungsform der Steuerhinterziehung, also auch die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung (hier: Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel als Qualifikationstatbestand).

Fundstelle(n):
RAAAJ-79118

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen