Nachhaltigkeitsberichterstattung
4. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XVII Entwicklungsperspektiven für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
1 Übernahme der CSRD in das nationale Bilanzrecht
Nachdem die letzten Jahre im Zeichen der Entwicklung von CSRD und ESRS auf EU-Ebene standen, waren zuletzt die nationalen Gesetzgeber gefordert: Damit die neuen Berichtspflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeit wie vorgesehen angewandt werden können, bedarf es einer Umsetzung in das nationale Recht. Die Transformation ins nationale Recht war ursprünglich als einfache Aufgabe angesehen worden – immerhin enthält die CSRD Umsetzungsvorgaben, die nur wenige Wahlrechte beinhalten; die intensive Befassung damit in den Mitgliedstaaten offenbarte im Anschluss jedoch schnell, welche Schwierigkeiten dennoch damit verbunden sind.
So konnten letztlich nicht alle Mitgliedstaaten die Rechtsumsetzung innerhalb der von der CSRD vorgegebenen Frist (18 Monate ab Inkrafttreten der EU-Richtlinie; d. h. bis zum ) realisieren. Auch der deutsche Gesetzgeber kam in Verzug – der RegE wurde am vom Kabinett beschlossen, verbunden mit der Einschätzung, dass eine rechtzeitige Umsetzung der neuen Vorgaben samt Geltung noch für das Geschäftsjahr 2024 möglich sei, was u. a. dazu ...