Karina Sopp, Josef Baumüller, Oliver Scheid

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Berichtspflichten nach der CSRD, den ESRS und dem Entwurf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz

4. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01854-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67894-3

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Nachhaltigkeitsberichterstattung (4. Auflage)

VII Besondere Vorschriften für kapitalmarktorientierte KMU

1 Überblick über die Regelungen

§ 289d HGB enthält ein Wahlrecht für jene Unternehmen, die der Berichtspflicht aufgrund von § 289b Abs. 1 Nr. 2 HGB unterliegen – also für kapitalmarktorientierte KMU (die nicht Kleinstkapitalgesellschaften sind). Diese werden nämlich zunächst denselben Berichtspflichten unterworfen, wie große Gesellschaften. § 289d HGB erlaubt diesen Unternehmen jedoch, ihre Berichterstattung auf fünf Angaben zu beschränken:

  • eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie (§ 289d Nr. 1 HGB);

  • eine Beschreibung der Unternehmenspolitik hinsichtlich Nachhaltigkeit (§ 289d Nr. 2 HGB);

  • eine Darstellung der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen der Kapitalgesellschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie der Maßnahmen zur Ermittlung, Überwachung, Verhinderung, Minderung oder Behebung solcher tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen (§ 289d Nr. 3 HGB);

  • eine Darstellung der wichtigsten Risiken, denen die Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist, und wie diese Risiken gehandhabt werden (§ 289d Nr. 4 HGB);

  • eine Ergänzung von Schlüsselindikatoren für die Darstellung der zuvor genannten Angaben (§ 289d Nr. 5 HGB).

Entscheidet sich ein KMU dafür, von diese...

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