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Verfahrensrecht | Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung (BFH)
Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änderungsantrag gemäß § 164 Abs. 2 AO. Dieser führt, wird er vor Ablauf der Feststellungsfrist gestellt, gemäß § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO zu einer Ablaufhemmung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, erzielte im Streitjahr 2009 ausschließlich Einkünfte aus Beteiligungen an vier Personengesellschaften. Diese Einkünfte wurden nach Anwendung des § 15b EStG auf 0 € festgesetzt. Vor Anwendung des § 15b EStG ergaben sich dort jeweils negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da die Klägerin zunächst kei...