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Online-Nachricht - Freitag, 04.04.2025
Grundsteuer | Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß (FG)
Das FG Hamburg hat in einem ersten
Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen
Grundsteuergesetzes
entschieden und die Klage abgewiesen (; Revision zugelassen).
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle: FG Hamburg, Pressemitteilung v. (il)
Nachricht aktualisiert am : Das Revisionverfahren ist bei dem BFH unter dem Az. II R 15/25 anhängig. (lb)