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BFH 15.10.2024 III B 24/24 (AdV), StuB 22/2024 S. 881

AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist (Bezug: § 7g, § 3 Nr. 72 EStG; § 69 FGO).

Praxishinweise

(1) Ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG rückgängig zu machen, soweit er nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG hinzugerechnet wurde. Die Rückgängigmachung erfolgt im Abzugsjahr, § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG sieht hierfür eine Änderungsvorschrift vor. Nach § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG (in der ab 2022 gültigen Fassung) sind die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb näher besti...