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Anfechtung | Zwangsweise Durchsetzung von Steuerforderungen
Führt das Finanzamt zur zwangsweisen Durchsetzung offener Steuerforderungen des Schuldners wiederholt – und erfolgreich – Vollstreckungsmaßnahmen durch, lässt sich aus dem Erfordernis der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung allein kein zwingendes Indiz für die Zahlungseinstellung des Schuldners und die Kenntnis des Finanzamts von einer Zahlungseinstellung/-unfähigkeit des Schuldners ableiten.
Vielmehr spreche gerade der regelmäßige, unmittelbare Erfolg der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen für eine vorhandene und ausreichende Liquidität des Schuldners, so das Gericht. Da es dem Finanzamt infolge des von ihm zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht ohne Weiteres möglich sei, einen Insolvenzantrag zu stellen, dürfe ihm die effektive Durchsetzung seiner Forderungen...