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Kaufmann | Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters
Auch bei Nichtzahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer (§ 92 Abs. 4 HGB) kann sich ein Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters ergeben (vgl. § 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB).
Die Vorschrift des § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB ist auch im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsvertreter anzuwenden. Danach entfällt der ansonsten auch bei einer Nichtausführung (Stornierung) des Versicherungsvertrags bestehende Provisionsanspruch nur, wenn und soweit die Stornierung auf Umständen beruht, die der Unternehmer (Versicherer) nicht zu vertreten hat. Dabei kommt es jenseits eines Verschuldens i. S. der §§ 276, 278 BGB darauf an, ob die Nichtausführung im Risikobereich des Unternehmers liegt. Es ließ sich im vorliegenden Fall aber schon keine (teilweise) Nichtausführung des Geschäfts i. S. von § 87a Abs. 3 Satz 1 HGB anneh...