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Mandat | Aufklärungspflicht zur anwaltlichen Vergütungsvereinbarung
In einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung muss eindeutig positiv festgelegt sein, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zahlen muss. Insbesondere muss geregelt sein, ob sie nur für das derzeitige Mandat, auch für zukünftige Mandate und zudem für Weiterungen des bisherigen Mandats gelten soll. Soll sie sich auf die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts erstrecken, muss dies ausdrücklich klargestellt werden (Rahmenvereinbarung).
Ein Rechtsanwalt ist nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht ohne besonderen Anlass gehalten, den Mandanten darauf hinzuweisen, welche Vergütung (ob vereinbart oder nach den gesetzlichen Gebühren) für den Mandanten wirtschaftlich günstiger ist. Eine entsprechende Aufklärungspflicht besteht im Rahmen der Mandatsanbahnung nicht...