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OLG München 23.10.2024 34 Wx 255/24 e, NWB 46/2024 S. 3174

PartG | Kein Haftungsausschluss für Partnerschaftsgesellschaft

Ein Haftungsausschluss gem. § 25 Abs. 2 HGB (Ausschluss der Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts) zugunsten einer Partnerschaftsgesellschaft ist nicht eintragungsfähig. Eine unmittelbare Anwendung dieser Norm ist wegen der Tatbestandsmerkmale „Handelsgeschäft“ und „Firma“ allein auf Fälle beschränkt, in denen der Veräußerer bereits Kaufmann war. Eine entsprechende Anwendung des § 25 HGB scheidet mangels Regelungslücke aus.

Anmerkung:

Das Gericht weist aber darauf hin, dass die Einbeziehung auch nichtkaufmännischer Unternehmen in der Praxis möglicherweise wünschenswert sei und § 25 HGB insoweit kein allein spezifisch handelsrechtliches Problem behandele. Insoweit wären aber die Grenzen einer zulässigen Analogie überschritten und vielmehr der Gesetzgeber gefordert.