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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 7 VE 4/23 B ER RG

Gesetze: SGG § 177; SGG § 178a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1.

Eine erfolgreiche Anhörungsrüge setzt nach § 178a Abs 1 Satz 1 Nr 2 SGG voraus, dass das Gericht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Das Gericht hat zwar die Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen. Es muss aber nur auf das für das Verfahren wesentliche und nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Vorbringen eingehen.

2. Gegen eine unanfechtbare Entscheidung des Landessozialgerichts im Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine Gegenvorstellung unzulässig.

Fundstelle(n):
AAAAJ-78759

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