Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 22 vom Seite 853

Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe

Anmerkungen zum

StB Michael Seifert

Der BFH hat sich mit der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen eines im Privatvermögen gehaltenen Kfz auseinandergesetzt. Die Gesamtaufwendungen sind maßgeblich für die Bestimmung der Höhe einer Nutzungseinlage. Danach ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss zuzuordnen. Bei der Gesamtkostenermittlung bei einer Kfz-Nutzung zu Gunsten von Überschusseinkünften soll hingegen anderes gelten.

Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter, NWB YAAAB-04811

Kernaussagen
  • Der vom BFH entschiedene Fall klärt im Schwerpunkt die Frage, wie eine Leasingsonderzahlung im Rahmen der Nutzungseinlage eines zum Privatvermögen des Leasingnehmers gehörenden Fahrzeugs, das privat und betrieblich genutzt wird, in die Gesamtaufwendungen für die betriebliche Nutzung einzubeziehen ist.

  • Eine Leasingsonderzahlung, die für einen teilweise betrieblich genutzten Privat-Pkw aufgewendet wird, ist den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen.

  • Mindert eine Leasingsonderzahlung nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit, ist sie – unabhängig vom Abflusszeitpunkt – linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen.

I. Grundsätzliches

[i]Langenkämper, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB MAAAE-60557 Wenke, Betriebliche Pkw-Nutzung: Warum weniger manchmal mehr ist, NWB 37/2024 S. 2545, NWB XAAAJ-74609 Der Erwerb von Geschäftswagen führt regelmäßig zu Diskussionen zwischen Steuerberatern und deren Mandanten. Die Erwartungshaltung, durch den Erwerb eines Geschäftswagens eine massive Steuerminderung zu erreichen, lässt sich oftmals nicht erfüllen. Regelmäßig wird von Mandanten verkannt, dass einem gewinnmindernden Betriebsausgabenabzug auch eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme und eine nicht abziehbare Betriebsausgabe für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gegenüberstehen.