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IWB Nr. 21 vom Seite 837

Steuerbefreiung nach dem slowakischen Einkommensteuergesetz bei Anteilsübertragungen nach einem Rechtsformwechsel

Günter Oszwald

In der [i]Anteilsverkauf kann von der Körperschaftsteuer befreit sein Slowakei besteht kein eigenständiges Körperschaftsteuergesetz; die Bestimmungen für Körperschaften sind im Einkommensteuergesetz enthalten. Nach dem slowakischen Einkommensteuergesetz können die Einkünfte einer in der Slowakei steuerlich ansässigen Gesellschaft aus dem Verkauf von Anteilen an Aktiengesellschaften (a.s.), Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s.r.o.) oder Anteilen eines Kommanditisten an Kommanditgesellschaften (k.s.) von der Körperschaftsteuer befreit sein.

I. Voraussetzungen der Steuerfreiheit

[i]Vier Voraussetzungen der SteuerfreiheitFür die Steuerbefreiung müssen die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Eine slowakische Muttergesellschaft hält für mindestens 24 Monate (frühestens gerechnet ab dem ) mindestens 10 % der Aktien oder der Geschäftsanteile an einer Tochtergesellschaft.

  2. Die Tochtergesellschaft befindet sich zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in Liquidation, Konkurs oder Umstrukturierung und die Muttergesellschaft befindet sich nicht in Liquidation.

  3. Die Muttergesellschaft ermittelt die Einkommensteuer auf der Grundlage der doppelten Buchführung oder des IFRS.

  4. Innerhalb der Haltefrist hat die Muttergesellschaft ihre Aktionärs- und Stimmrechte sowie Gesell...