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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Die Bundesregierung hat am die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats kann die Verordnung zum in Kraft treten.
Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 € im Jahr beziehungsweise 5.175 € im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € belaufen. 2024 waren es noch 69.300 € beziehungsweise 5.775 € im Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der ges...