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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 7

Neutralitätsgrundsatz der Umsatzsteuer

Britta Lüger

Greift ein auf Unionsrecht beruhender unmittelbarer Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde im Falle zu viel gezahlter Umsatzsteuer an Vorlieferanten (sog. Reemtsma-Anspruch), sofern die Erstattung vom Leistenden für den Leistungsempfänger unmöglich oder übermäßig erschwert ist? Das FG Münster hat entschieden, dass ein sog. Direktanspruch („Reemtsma-Anspruch“), der sich unmittelbar aus dem Unionsrecht ableitet, auch dann gegen die Finanzbehörde auf Erstattung von an Vorlieferanten zu viel gezahlter Mehrwertsteuer im Billigkeitswege (sog. Reemtsma-Anspruch) besteht, wenn der Leistende sich auf Verjährung des Anspruches auf Rechnungsberichtigung beruft.

Der Kläger – ein gewerblicher Holzhändler – und ein deutsches Finanzamt stritten vorliegend um den Erlass aus Billigkeitsgründen von im Jahr 2019 nachträglich geforderter Umsatzsteuer betreffend die Jahre 2011 bis 2013. Diese Nachforderung resultierte aus einer nachträglichen Kürzung des Vorsteuerabzugs, weil die Eingangsumsätze des Klägers nicht wie in den Eingangsrechnungen ausgewiesen dem Regelsteuersatz, sondern dem ermäßigten Steuersatz unterlagen. Der Kläger hatte auf Grund der von den Rechnungsausstellern erhobenen Einrede d...