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Sozialversicherung | Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig (BSG)
Ob Lehrende
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen
des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige
Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an
einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbständig
anzusehen wäre ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die klagende Volkshochschule bietet u.a. Kurse zur Vorbereitung auf die Erlangung eines Realschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg an. Der beigeladene Student vereinbarte mit ihr die Erteilung von Unterricht im Rahmen solcher Kurse in Recht und Politik. Nach den Vertragsbedingungen der Klägerin war ein Weisungsrecht ausgeschlossen. Die ...