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Kindergeld | Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten (BFH)
Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung (Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gem. § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes v. (BGBl I 2017, 1682) - EStG a.F. - wird das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate v...