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Umsatzsteuer | Besteuerung von unentgeltlichen Wärmelieferungen an andere Unternehmer (BFH)
Auch wenn Wärme unentgeltlich an
andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben
wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im
Sinne des
§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die
Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug
berechtigen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Der erzeugte Strom wird überwiegend ins Netz eingespeist und vom Stromnetzbetreiber vergütet. Die ebenfalls erzeugte Wärme dient zu einem Teil dem Produktionsprozess. Überschüssige Wärme überließ die Klägerin „kostenlos“ dem Unternehmer A zur Trock...