Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse
1. Aufl. 2024
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55. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
5.15.1 Anforderungen an elektronische Kassensysteme
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl 2016 I S. 3152) – kurz: KassenG – hat der Gesetzgeber verschiedene organisatorische sowie technische Maßnahmen vorgesehen, die gegen Manipulationen im Kontext von elektronischen Kassensystemen wirken sollen. Es handelt sich dabei um das neue Gesamtsicherheitskonzept der Finanzverwaltung, dass eine leichte und schnelle Prüfbarkeit zum Ziel hat. In diesem Zusammenhang sah der Gesetzgeber eine sukzessive Einführung der einzelnen Maßnahmen zwischen den Jahren 2016 und 2020 vor, wobei korrespondierende Detailfragen in die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ausgelagert wurden, um den Gesetzestext der AO verständlich halten zu können (vgl. Kläne/Thünemann, StBp 2017 S. 243).
5.25.2 Begriffsdefinitionen
Geschäftsvorfall: Geschäftsvorfälle sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern; z. B. zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Ei...