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EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Berichtspflichten, Echtdaten und Sanktionen
Der neue CO2-Grenzausgleich: So stellen Unternehmen die Compliance sicher
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union (EU), um den Klimaschutz voranzutreiben und das Risiko von Carbon Leakage zu minimieren. Der Mechanismus sorgt dafür, dass Importe kohlenstoffintensiver Produkte denselben klimapolitischen Anforderungen unterliegen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Dieses System wird schrittweise bis 2035 eingeführt und ergänzt das bestehende EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), bei dem im gleichen Zeitraum die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an europäische Anlagenbetreiber ausläuft. Auf diese Weise sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller in der EU und in Drittländern gewährleistet werden. Dieser Beitrag bietet einen tiefgehenden Überblick über die Funktionsweise, die Herausforderungen und spezifischen Anforderungen des CBAM, insbesondere im Hinblick auf die ab dem dritten Quartal 2024 geltenden Vorschriften zur Ermittlung von Echtdaten bei Lieferanten.
CBAM soll die Gefahr von Carbon Leakage verhindern. Unternehmen sollen keine Vorteile dadurch erhalten, dass sie ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, um die Klimaziele der EU zu umgehen.
Der CBAM garantiert die Gleichbehandlung bestimmter Importwaren und vergleichbarer EU-Produkte. So wird derselbe Kohlenstoffpreis für diese Waren erhoben.
Ab 2026 wird der CBAM vollständig angewendet. Importeure müssen ab dann CBAM-Zertifikate für die CO2-Emissionen ihrer Produkte käuflich erwerben und abgeben.