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ZFA Nr. 11 vom Seite 26

Das Berufsvalidierungs- und -digitali­sierungsgesetz – was ändert sich bei der Ausbildung?

Volker Helfen

Zum trat das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft. Es stellt die mobile Ausbildung und die Digitalisierung in den Vordergrund, die berufliche Bildung soll weiter entbürokratisiert werden. Außerdem können Personen ohne Berufsabschluss ihre im Arbeitsleben erworbenen Fähigkeiten anerkennen lassen. Ab 2025 können Menschen mit Behinderungen ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit unter inklusionsorientiert angepassten Bedingungen bescheinigen lassen.

Ausgangssituation und Ziele des BVaDiG

Das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung. Der Bundestag hat es am beschlossen und der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Die beschlossenen Maßnahmen sollen dem Fachkräftemangel entgegenwirken – künftig soll es einen Anspruch von Menschen ohne formalen Berufsabschluss auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten geben. Weitere Aktionen sollen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sorgen.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland ist nach wie vor schwierig. Die Pandemie hat zusätzlich die groß...

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