1. Wird die Bestandskraft des Krankengeldbescheids bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen durch das Erheben eines Rechtsbehelfs temporär suspendiert und liegen der Krankenkasse während des laufenden Vorverfahrens konkrete Nachweise für ein Abweichen der Einkünfte im Referenzzeitraum vor, so hat sie dies bei der Höhe des Krankengelds zu berücksichtigen.
2. Dabei ermöglicht das Entgeltersatzprinzip (bei Vorliegen konkreter Nachweise bezüglich des Referenzzeitraums) auch Krankengeld aus einem oberhalb der Beitragsberechnung zugrundeliegenden Arbeitseinkommens.
Fundstelle(n): NAAAJ-78289
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