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Einkommensteuer | Unverzinsliche Stundung eines Kaufpreises
Die unverzinsliche Stundung eines Kaufpreises für ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück führt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe eines fiktiven Zinsanteils, wenn nach dem Kaufvertrag eine Verzinsung der gestundeten Kaufpreisforderung ausdrücklich ausgeschlossen wurde und der Zinsvorteil dem Käufer geschenkt werden sollte.
Nach dem Schleswig-Holsteinischen FG ist die Ertragsbesteuerung gegenüber dem Ansatz einer Schenkung i. S. von § 7 Abs. 1 ErbStG nachrangig. Wenn nämlich eine Schenkung gewollt ist, kann es sich nicht um eine – einkommensteuerbare – Erwerbshandlung handeln.
[i]Kläger verkauften Grundstück an die TochterDie Kläger waren Eigentümer eines Hausgrundstücks, für das die Spekulationsfrist bereits abgelaufen war. Sie verkauften das Grundstück im Jahr 2021 an ihre Tochter. Die Kaufpreisforderung sollte ...