Kirsten Runge

Last Minute Recht und Steuern

Endspurt zum Wirtschaftsfachwirt

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01461-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11031-8

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Last Minute Recht und Steuern (1. Auflage)

17. Kurz und knapp – die Fakten zum Steuerrecht

17.1 Einkommensteuer

Die wesentlichen Aspekte der Einkommensteuer werden wie folgt kurz und knapp zusammengefasst:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz / gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind im Inland mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.

  • Einkommensteuer ist eine direkte Steuer (Ausnahme: Lohnsteuer, die aber als Unterform der ESt auch als direkt gilt).

  • Es handelt sich um eine Veranlagungssteuer: das Finanzamt rechnet, eigene Berechnungen dienen lediglich der Information.

  • Die Einkommensteuer wird als Besitzsteuer eingeordnet: was Steuerpflichtigen zufließt, wird besteuert.

  • Sie folgt dem Prinzip:


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Einnahmen
-
dazugehörige Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten)
=
Einkünfte
ab hier Abzug privater Kosten (siehe § 2 EStG)

17.2 Körperschaftsteuer

Kurz und knapp sind die wichtigsten Punkte der Körperschaftsteuer:

  • Juristische Personen mit Sitz/Geschäftsleitung im Inland werden mit dem Welteinkommen besteuert.

  • Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer.

  • Sie ist eine Veranlagungssteuer.

  • Sie wird als Besitzsteuer eingeordnet.

  • Es gelten das KStG und das EStG.

  • Sie folgt dem Prinzip:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einnahmen
-
Betriebsausgaben
=
Jahresüberschuss
+/-
außerbilanzielle Korrekturen
=
zu versteue...