Last Minute Recht und Steuern
1. Aufl. 2024
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17. Kurz und knapp – die Fakten zum Steuerrecht
17.1 Einkommensteuer
Die wesentlichen Aspekte der Einkommensteuer werden wie folgt kurz und knapp zusammengefasst:
Natürliche Personen mit Wohnsitz / gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind im Inland mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.
Einkommensteuer ist eine direkte Steuer (Ausnahme: Lohnsteuer, die aber als Unterform der ESt auch als direkt gilt).
Es handelt sich um eine Veranlagungssteuer: das Finanzamt rechnet, eigene Berechnungen dienen lediglich der Information.
Die Einkommensteuer wird als Besitzsteuer eingeordnet: was Steuerpflichtigen zufließt, wird besteuert.
Sie folgt dem Prinzip:
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Einnahmen | |
- | dazugehörige Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) |
= | Einkünfte |
ab hier Abzug privater Kosten (siehe § 2 EStG) |
17.2 Körperschaftsteuer
Kurz und knapp sind die wichtigsten Punkte der Körperschaftsteuer:
Juristische Personen mit Sitz/Geschäftsleitung im Inland werden mit dem Welteinkommen besteuert.
Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer.
Sie ist eine Veranlagungssteuer.
Sie wird als Besitzsteuer eingeordnet.
Sie folgt dem Prinzip:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einnahmen | |
- | Betriebsausgaben |
= | Jahresüberschuss |
+/- | außerbilanzielle Korrekturen |
= | zu versteue... |