Last Minute Recht und Steuern
1. Aufl. 2024
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15. Umsatzsteuer
15.1 Systematik
Das deutsche System heißt Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass in jeder Stufe der Wertschöpfung Umsatzsteuer zu berechnen ist. Wer allerdings eine Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann sich die gezahlte Umsatzsteuer grundsätzlich durch Vorsteuer zurückholen.
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Hersteller zahlt USt | 38 € | |||
Großhändler zahlt USt | 95 € | |||
Großhändler holt sich VSt | 38 € | |||
Zahllast | 57 € | |||
Mehrwert des Großhändlers | 300 € · 19 % = 57 € |
Was vom leistenden Unternehmer (Hersteller, Großhändler, Einzelhändler) zum Finanzamt fließt, heißt Umsatzsteuer (USt), was vom Finanzamt an den Großhändler und Einzelhändler zurückfließt, heißt Vorsteuer. Durch den Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer demnach neutral, was den eher gebräuchlichen Namen Mehrwertsteuer erklärt.
Im Kleinen betrachtet, zirkuliert das Geld auf Unternehmerebene:
[i]VorsteuerabzugZum Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG) ist zwingend eine Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG erforderlich.
Diesen sollten Sie mit einem Klebchen versehen und entsprechend markieren.
Beachte die Regelung für Kleinbetragsrechnungen im § 33 UStDV. Derzeit sind es 250 € max. Hier gibt es weniger Voraussetzungen, was die Rechnung angeht.
Bis Ende 2016 galt ein Betrag von 150 €.