Kirsten Runge

Last Minute Recht und Steuern

Endspurt zum Wirtschaftsfachwirt

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01461-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11031-8

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Last Minute Recht und Steuern (1. Auflage)

15. Umsatzsteuer

15.1 Systematik

Das deutsche System heißt Allphasennettoumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass in jeder Stufe der Wertschöpfung Umsatzsteuer zu berechnen ist. Wer allerdings eine Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann sich die gezahlte Umsatzsteuer grundsätzlich durch Vorsteuer zurückholen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Hersteller zahlt USt
38 €
Großhändler zahlt USt
95 €
Großhändler holt sich VSt
38 €
Zahllast
57 €
Mehrwert des Großhändlers
300 € · 19 % = 57 €

Was vom leistenden Unternehmer (Hersteller, Großhändler, Einzelhändler) zum Finanzamt fließt, heißt Umsatzsteuer (USt), was vom Finanzamt an den Großhändler und Einzelhändler zurückfließt, heißt Vorsteuer. Durch den Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer demnach neutral, was den eher gebräuchlichen Namen Mehrwertsteuer erklärt.

Im Kleinen betrachtet, zirkuliert das Geld auf Unternehmerebene:

[i]VorsteuerabzugZum Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG) ist zwingend eine Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG erforderlich.

Tipp

Diesen sollten Sie mit einem Klebchen versehen und entsprechend markieren.

Vorsicht

Beachte die Regelung für Kleinbetragsrechnungen im § 33 UStDV. Derzeit sind es 250 € max. Hier gibt es weniger Voraussetzungen, was die Rechnung angeht.

Bis Ende 2016 galt ein Betrag von 150 €.

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