Kirsten Runge

Last Minute Recht und Steuern

Endspurt zum Wirtschaftsfachwirt

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01461-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11031-8

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Last Minute Recht und Steuern (1. Auflage)

13. Körperschaftsteuer

Natürliche Personen zahlen Einkommensteuer, juristische Personen hingegen zahlen Körperschaftsteuer (KSt). Es ist also die Einkommensteuer der juristischen Personen, also der Körperschaften. Der Fokus liegt hier auf Kapitalgesellschaften. Die Körperschaftsteuer wird also gezahlt von GmbHs, AGs, UGs, aber auch von Genossenschaften oder Vereinen.

Wie beim Menschen gilt bei unbeschränkter Steuerpflicht von Kapitalgesellschaften das Welteinkommensprinzip, vgl. § 1 Abs. 2 KStG. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben, vgl. §§ 10 und 11 AO. Hat eine GmbH weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland, so unterliegt sie einer beschränkten Steuerpflicht, wenn sie inländische Einkünfte bezieht. Mit ausländischen Kapitalgesellschaften ohne inländische Einkünfte hat unser Fiskus nichts zu tun.

Anders als die Einkommensteuer mit ihrem progressiven Steuersatz, hat die Körperschaftsteuer einen konstanten Steuersatz von 15 %, siehe § 23 KStG. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer, vgl. §§ 1, 3 und 4 SolZG. Das gilt weiterhin, auch nach 2020. Wie die Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer eine Kalenderjahresst...