Kirsten Runge

Last Minute Recht und Steuern

Endspurt zum Wirtschaftsfachwirt

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01461-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11031-8

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Last Minute Recht und Steuern (1. Auflage)

11. Abgabenordnung

Die Abgabenordnung regelt das formelle Steuerrecht, also das, was bei allen oder vielen Steuerarten gleich ist. Sie definiert, wie Verwaltungsakte erlassen, bekanntgegeben und angefochten werden können. Außerdem findet man dort viele Definitionen, die ebenfalls für alle Steuerarten gelten. Vgl. § 3 AO; dort sind Steuern definiert.

Ein Verwaltungsakt zeichnet sich laut § 118 AO durch folgende Kriterien aus:


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Kriterien eines Verwaltungsaktes
1. hoheitliche Aufgabe
=
Aufgaben, die nur der Staat / die öffentliche Hand übernehmen darf, z. B. Gerichtsverfahren
2. Behörde
=
Ämter, z. B. Finanzamt, Polizeibehörde, Stadtverwaltung, Zollamt usw., Behörden erledigen zumeist hoheitliche Aufgaben; Gerichte sind keine Behörden
3. Regelung eines Einzelfalls
=
persönliche Steuer eines einzelnen, also niemals Gesetze usw., denn die betreffen immer viele Menschen
4. auf dem Gebiet des ÖR
=
z. B. Steuerrecht, Strafrecht usw.
5. Rechtswirkung nach außen
=
Ein Bescheid muss dem Betreffenden bekanntgegeben werden. Er muss außerhalb der Behörde eine Rechtswirkung entfalten.

Alle fünf Kriterien müssen erfüllt sein, dann liegt ein Verwaltungsakt vor. Klassische Verwaltungsakte sind zum Beispiel Steuerbescheide.

Tipp

Gerade im Steuerrecht kamen mehrfa...