Kirsten Runge

Last Minute Recht und Steuern

Endspurt zum Wirtschaftsfachwirt

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01461-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-11031-8

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Last Minute Recht und Steuern (1. Auflage)

8. Grundzüge des Insolvenzrechts

Früher sprach man vom Konkurs, der in der Konkursordnung geregelt war, seit 1999 gibt es die Insolvenz und die entsprechende Insolvenzordnung.

[i]InsolvenzgründeIst ein Schuldner zahlungsunfähig, so kann er selbst oder auch ein Gläubiger die Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Zahlungsunfähig bedeutet lediglich, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Eine Überschuldung ist nicht zwingend, oftmals kommen aber beide Kriterien zusammen.

Das Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person eröffnet werden – weiterhin auch über das Vermögen von Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie OHG, KG. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der zunächst überprüft, ob das Verfahren eröffnet wird.

Voraussetzung ist, dass ein Eröffnungsgrund besteht, also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn man nicht nur vorübergehend außerstande ist, seine laufenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn die Passivseite der Bilanz ohne Eigenkapital (EK) die Aktivseite übersteigt.


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EK 1 Mio.
EK 1 Mio.
Aktiva 3 Mio.
FK 2 Mio.
Aktiva 2 Mio.
FK 2 Mio.
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