Last Minute Recht und Steuern
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Arbeitsrecht
Es gibt kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern ein Sammelsurium von Einzelgesetzen. Bei Bedarf wird ein neues Gesetz geschaffen oder ein altes Gesetz geändert oder aufgehoben.
Das Arbeitsrecht gilt für alle abhängig Beschäftigten. Arbeitsgeber müssen sich daran halten. Durch das Arbeitsrecht werden die Arbeitnehmer, die i. d. R. in der schwächeren Position sind, geschützt und gestärkt.
Das Arbeitsrecht kennt zwei große Bereiche:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Individual-Arbeitsrecht | kollektives Arbeitsrecht | ||
▶ | Es geht um das individuelle Arbeitsverhältnis. | ▶ | Koalitionen stehen sich gegenüber. |
▶ | der einzelne Arbeitsvertrag | ▶ | Arbeitgeber/-verbände auf der einen und Betriebsräte/Gewerkschaften auf der anderen Seite |
[i]Prinzipien des ArbeitsrechtsEs gibt zwei Prinzipien im Arbeitsrecht: das Rangprinzip und das Günstigkeitsprinzip.
Beim Rangprinzip ist zu beachten, dass das ranghöhere Recht Vorrang hat vor dem rangniederen Recht.
Ferner gibt es das Richterrecht, welches in Deutschland ebenfalls große Bedeutung hat. Viele Bereiche sind nur sehr dürftig geregelt. Obwohl wir sehr viele Arbeitsgesetze haben, ist ein Beispiel das Arbeitsvertragsrecht. Dort ist Rechtsprechung vonnöten. Dafür gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit, die Arbeitsger...