Last Minute Recht und Steuern
1. Aufl. 2024
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3. Sachenrecht
[i]Schuldrecht vs. SachenrechtVon Schuldrecht wird immer gesprochen, wenn eine Partei von einer anderen Partei eine Leistung verlangen kann aufgrund eines Rechtsverhältnisses; es muss also ein Anspruchsverhältnis vorliegen.
Das Sachenrecht hat die Beziehung zwischen einer Person und einer Sache zum Thema. Beispiele dafür sind Eigentum oder Besitz.
schuldrechtlicher Vertrag = rein verpflichtender Vertrag
rechtliche Beziehung von Person zu Person
sachenrechtlicher Vertrag = dinglicher Vertrag
rechtliche Beziehung von einer Person zu einer Sache
[i]absolute RechteKörperliche Gegenstände werden bestimmten Personen zugeordnet, es sind dingliche Rechte, die gegenüber jedermann gelten, also absolute Rechte.
Das Schuldrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen, also Schuldner und Gläubiger z. B. beim Kaufvertrag; hier handelt es sich um relative Rechte zwischen den Vertragsparteien; es gilt weitgehend Vertragsfreiheit.
Beispiele für absolute Rechte sind
Besitz,
Eigentum,
Dienstbarkeiten,
Reallasten,
und Pfandrechte,
wobei der Besitz sich etwas von den anderen unterscheidet.
3.1 Besitz und Eigentum
[i]BesitzBesitz (§ 854 BGB) ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer ...