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NWB Nr. 45 vom

BFH überrascht durch seine Rechtsprechung zu Lohnsteuer und Eigenverwaltung

Dr. Jörg Schädlich

Nach Auffassung des , NWB KAAAJ-71803) kann ein vorläufiger Sachwalter für nicht abgeführte Lohnsteuer haften, selbst wenn die Lohnzahlung durch die Geschäftsleitung bereits vor Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erfolgte, die Lohnsteuer aber erst danach fällig geworden ist. Der Insolvenzrechtler staunt einmal mehr über die erneute Infragestellung allgemein anerkannt geglaubter insolvenzrechtlicher Grundsätze durch die finanzgerichtliche Rechtsprechung. Der Fall weist zwar einige Besonderheiten auf; die fragwürdigen Entscheidungsgründe haben jedoch Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus.

Überzeugende erstinstanzliche Entscheidung des FG Düsseldorf

Das FG Düsseldorf hatte der Klage des potenziellen Haftungsschuldners stattgegeben und den Haftungsbescheid mit überzeugender Begründung aufgehoben. Der vormalige Sachwalter gehöre nicht zum Personenkreis der §§ 34 und 35 AO. Er habe eine beschränkte Überwachungsfunktion. Die Übernahme der Kassenführung begründe keine Verfügungsbefugnis, sondern sei nur ein internes Kontrollinstrument. Eine Haftung scheide wegen des fehlenden Außenauftri...